Die Familienbeihilfe wurde inflationsbedingt mittels der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung angepasst. Für 2024 gelten monatlich folgende Werte:
Alter | Beihilfe pro Monat |
ab Geburt | € 132,30 |
ab 3 Jahren | € 141,50 |
ab 10 Jahren | € 164,20 |
ab 19 Jahren | € 191,60 |
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2024 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe:
- für zwei Kinder gewährt wird: € 8,20
- für drei Kinder gewährt wird: € 20,20
- für vier Kinder gewährt wird: € 30,70
- für fünf Kinder gewährt wird: € 37,20
- für sechs Kinder gewährt wird: € 41,50
- für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 60,30
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 180,90.
Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2024 € 67,80 pro Monat und Kind.
Stand: 19. Dezember 2023
Über uns: Suchen Sie einen verlässlichen Partner für Ihre steuerlichen Angelegenheiten? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Mauerkirchen (Bezirk Braunau). Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Erscheinungsdatum: